* Ein Geschäftskonto kann nur für Unternehmen eröffnet werden, die im schweizerischen Handelsregister eingetragen und in der Schweiz ansässig sind. Die zeichnungsberechtigten Personen müssen in der Schweiz oder in einem der fünf Nachbarländer ansässig sein, und die beherrschenden Personen müssen in der Schweiz oder in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union wohnhaft sein.