* Ein Firmenkonto kann nur für im Schweizer Handelsregister registrierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz eröffnet werden, bei denen die Zeichnungsberechtigten einen Wohnsitz in der Schweiz oder den fünf Nachbarländer und die Kontrollinhaber in der Schweiz oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben.